Allgemeine Geschäftsbedingungen eDESIGN SOLUTIONS

  1. Vertragsbedingungen
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur für visuelle Kommunikation eDESIGN SOLUTIONS (nachfolgend «eDS») und dem Kunden, welcher die Dienste von eDS in Anspruch nimmt. Die AGB bilden den integrierenden Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden, eDS ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen, sofern dadurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

  2. Offerten
    Die Erstofferte, welche aufgrund ungefährer Angaben vom Kunden erstellt wird, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Für weitere Offerten kann eDS eine Entschädigung verlangen. Dies wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten sowie Fremdleistungen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Offerten, die nicht innert Monatsfrist seit Zustellung der Offerte angenommen werden, sind unverbindlich. In der Offerte nicht enthaltene, zusätzlich geforderte Arbeiten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

  3. Auftragserteilung und Zahlungsbedingungen
    Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich oder E-Mail erfolgen. Bei Auftragen, welche den Gesamtbetrag von CHF 2000.- übersteigen, gelten ohne eine anders lautende schriftliche Vereinbarung die folgenden Zahlungsbedingungen: 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% der Gesamtvergütung während des laufenden Projekts nach Rechnungsstellung durch eDS. 20% nach Projektabschluss. Bei Aufträgen mit einem Volumen von weniger als CHF 2000.- ist die gesamte Vergütung nach Projektabschluss zahlbar. Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Mitwirkungspflicht
    Der Kunde unterstützt eDS bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch rechtzeitige, klare Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen und Unterlagen. Entsteht für eDS zusätzlicher Aufwand aufgrund einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht durch den Kunden, wird der Mehraufwand durch eDS in Rechnung gestellt.

  5. Urheberrecht
    Die Urheberrechte an allen von eDS geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören eDS. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von eDS nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltung – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von eDS.

  6. Nutzungsumfang
    Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die Designagentur eDS geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die von eDS geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von eDS einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

  7. Leistungen Dritter
    eDS behält sich vor, für gewisse Leistungen, insbesondere im Bereich Druck, Produktion, Web-Programmierung, Fotografie, Text, Lektorat und Film, Dritte zu beauftragen, eDS handelt gegenüber diesen Dritten im Namen des Kunden. Arbeiten Dritter werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Dritten angegeben und verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen solcher Dritter fristgerecht zu bezahlen. Die Haftung von eDS für die Leistungen Dritter, insbesondere die Hilfspersonenhaftung nach Art. 101 OR, ist vollumfänglich ausgeschlossen.

  8. Gut zum Druck
    Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das «Gut zum Druck» bestätigt, dass Form, Gestaltung und Inhalt, nicht aber Papier. Bildqualität und Farbe, dem Auftrag entsprechen. Für Mängel oder Abweichungen vom gewünschten Ergebnis, welche in den Kontrolldokumenten ersichtlich waren, jedoch nicht gerügt wurden, übernimmt eDS keine Gewährleistung.

  9. Mängelrüge
    Von eDS erbrachte Leistungen und gelieferte Werke sind unmittelbar nach Empfang vom Kunden zu überprüfen. Allfällige Mängelrügen haben umgehend zu erfolgen. Erfolgt nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen seit Ablieferung eine Mängelrüge, gelten die entsprechenden Arbeiten als genehmigt.

  10. Belegexemplare
    Von allen produzierten Arbeiten sind eDS kostenlos fünf Belegexemplare zu überlassen, eDS steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis der eigenen Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

  11. Archivierung
    eDS verpflichtet sich, die Auftragsunterlagen während eines Jahres nach Abschluss des Auftrages aufzubewahren.

  12. Vertragsrücktritt
    Tritt der Kunde vor Abschluss des Auftrages vom Vertrag zurück, so schuldet er auf jeden Fall die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte an Auftragsergebnissen. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

  13. Sorgfalt und Vertraulichkeit
    eDS verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt.

  14. Geistiges Eigentum
    Sämtliche immateriellen Rechte, insbesondere Urheberrechte an von eDS geschaffenen Werken und Ideen (offene Daten z.B. InDesign, Photoshop, Illustrator Files), stehen vollumfänglich eDS zu, soweit die Rechte nicht explizit an den Kunden übertragen worden sind. Ohne Einverständnis von eDS ist niemand berechtigt, geschaffene Werke abzuändern, zu vervielfältigen oder in anderer als der vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. Die offenen Daten stehen dem Kunden, wenn nicht anders vereinbart, nicht zu und gehören vollumfänglich eDS. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gehen sämtliche Nutzungsrechte an den ausgeführten Arbeiten mit der vollumfänglichen Bezahlung der Vergütung an den Kunden zur uneingeschränkten und zeitlich unbegrenzten Nutzung über. Der Kunde erwirbt dabei nur die Rechte am definitiven Werk. Sofern mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei eDS. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

  15. Verrechnung
    Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände entgegen gesammelt, in dieser Art kann die Designagentur eDS die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne zusätzliche Ankündigung unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

  16. Betreibung
    Im Falle einer Betreibung an den Auftraggeber, fallen sämtliche Kosten, die dadurch entstehen zulasten des Auftraggebers. Das beinhaltet u.a. die Betreibungsgebühr und die Arbeitsausfallsentschädigung inkl. Verzugszinsen.

  17. Gut zum Druck
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Reinzeichnungsdaten für den «Gut zum Druck» auf Fehler zu überprüfen und zu unterzeichnen. Mit dieser Unterschrift haftet der Kunde für das «Gut zum Druck». Das OK kann auch via E-Mail erfolgen.

  18. Verletzung von Rechten Dritter
    Bei durch den Kunden angelieferten Daten, Dokumenten und urheberrechtlich geschützten Werken, welche eDS zur Weiterbearbeitung zur Verfügung gestellt werden, geht eDS davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sofern Rechte Dritter verletzt werden, haftet dafür ausschliesslich der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, eDS schadlos zu halten für sämtliche Ansprüche, welche Dritte aufgrund einer Verwendung von Daten, Dokumenten oder urheberrechtlich geschützten Werken, welche eDS vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, geltend machen.

  19. Haftung
    Die Haftung von eDS ist beschränkt auf grobfahrlässiges oder absichtliches Handeln. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

  20. Recht und Gerichtsstand
    Die Beziehungen zwischen Kunde und eDS unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.

  21. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird der übrige Teil hiervon nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine des laufenden Projekts zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

    Meggen, 01.12.2021